Sonderrechte & Wegerechte

Warum fährt die Feuerwehr auch nachts mit Martinshorn?

„Schnell wie die Feuerwehr“ ist nicht nur eine Redewendung, es gibt auch einen ernsten Hintergrund dazu.

Viele unserer oft trainierten und bewährten Maßnahmen können nur fruchten, wenn der Faktor Zeit stimmt, wir also möglichst schnell am Notfallort eintreffen. Gerade bei der Rettung von Menschenleben, aber auch zum Schutz von Sachwerten ist ein schnelles Eingreifen von großer Bedeutung.

Der Gesetzgeber hat daher der Feuerwehr ebenso wie natürlich dem Rettungsdienst, der Polizei und weiteren Organisationen im Bereich der Gefahrenabwehr die Möglichkeit gegeben, durch blaues Blinklicht und Einsatzhorn auf die höchste Eile hinzuweisen.

Soviel zur Theorie. In der Praxis stellen wir leider häufig fest, dass viele Verkehrsteilnehmer unsicher reagieren, wenn sie auf Fahrzeuge mit Blaulicht und Einsatzhorn treffen, und dies sicherlich nicht mit böser Absicht.

Bitte verschaffen Sie Einsatzfahrzeugen Platz, in dem Sie freie Bahn schaffen. Hierzu gehören sinnvollerweise keine Vollbremsungen oder panische Fahrmanöver. Sie dürfen mit gebührender Vorsicht selber auch rote Ampeln überfahren, wenn dadurch die Fahrbahn geräumt wird. Ansonsten ist das Ausweichen an geeigneter Stelle das beste Mittel.

Gemeinsam kommen dann alle sicher ans Ziel und wir können versuchen, wirkungsvolle Hilfe zu leisten.
Vielen Dank!

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